Teilpensionierung – worauf Paare unbedingt achten sollten

Veröffentlicht am 2026-03-03

Teilpensionierung – worauf Paare unbedingt achten sollten

Immer weniger Menschen wollen von heute auf morgen vom Vollzeitjob in die vollständige Rente wechseln. Der Trend geht klar zur flexiblen, gestaffelten Pensionierung: Arbeitszeit wird schrittweise reduziert, Einkommen und Rentenbezug werden über mehrere Jahre „geglättet“.

Aktueller Trend (2024/2025): 

 

Warum Teilpensionierung gesundheitlich oft besser ist als Früh- oder Spätpensionierung: 

 

Warum das Thema gerade für Konkubinatspaare heikel ist

Für Konkubinatspaare bringt Teilpensionierung besondere Risiken mit sich. Anders als verheiratete Paare sind sie gesetzlich deutlich schlechter geschützt – vor allem, wenn Einkommen und Vorsorge nicht integriert geplant sind.

Nach aussen wirkt vieles geregelt (zwei Einkommen, gemeinsame Wohnung/Haus, Kinder, evtl. Unternehmen). In der Praxis fehlen aber oft koordinierte Lösungen: Vorsorge, Steuern, Vermögen, Immobilien und Recht werden separat betrachtet – und genau das wird bei einer Teilpensionierung zum Problem.

Heikle Punkte für Konkubinatspaare:

Wer sein Pensum reduziert, verdient weniger, zahlt weniger ein – und merkt häufig zu spät, dass so Vorsorgelücken entstehen und Absicherungen wegfallen.

 

Teilpensionierung und AHV: Was ändert sich wirklich?

Neu ist auch bei der AHV eine Teilpensionierung mit Teilrente möglich. Die Altersrente kann schrittweise bezogen werden, parallel zur Reduktion des Arbeitspensums.

 Wichtige Punkte für Konkubinatspaare:

 

Praxisbeispiel: 

Anna (58) und Markus (60) leben seit 20 Jahren im Konkubinat. Markus reduziert auf 60 % und bezieht seine AHV zwei Jahre früher. Das wirkt entspannter, doch Markus’ AHV-Rente bleibt dauerhaft tiefer – und Anna hätte im Todesfall keinen Anspruch auf eine AHV-Witwenrente. Die Entscheidung belastet so ihre gemeinsame Finanzplanung, ohne sie abzusichern.

 

Teilpensionierung und Pensionskasse (BVG): möglich – aber komplex

Viele Pensionskassen bieten heute Modelle zur Teilpensionierung oder gestaffelten Pensionierung an:

Bei Konkubinatspaaren sind vor allem drei Themen entscheidend: Rente vs. Kapital, Einkäufe und Partnerabsicherung.

  

Rente oder Kapital – oder eine Kombination?

 

Kapitalbezüge bei Teilpensionierung – Grundregeln

 

Pensionskasseneinkäufe bei (Teil-)Pensionierung

Pensionskasseneinkäufe erhöhen die Altersleistungen und senken das steuerbare Einkommen. Im Kontext Teilpensionierung gilt:

 

Sinnvolle Konstellationen:

Ø  Variante A – zuerst einkaufen, später Kapital beziehen:  Einkauf heute, mindestens 3 Jahre warten, dann Teilpensionierung mit (Teil-)Kapitalbezug.

Ø  Variante B – Teilpensionierung nur mit Rente, weiter einkaufen: Pensum reduzieren, Leistungen zunächst nur als Rente beziehen, parallel Einkäufe zur Schliessung von Lücken, ohne Kapitalbezug in den nächsten 3 Jahren.

Merksatz: 

Kapitalbezüge und Einkäufe lassen sich kombinieren – aber nur, wenn zwischen Einkauf und (Teil-)Kapitalbezug mindestens 3 Jahre liegen und das Reglement es erlaubt.

 

Welche Leistungen erhält der Konkubinatspartner?

Für Konkubinatspaare besonders wichtig:

 

Steuern und gestaffelter Bezug

Praxisbeispiel: 

Thomas (63) und Sabine (55) leben im Konkubinat. Thomas reduziert zuerst auf 50 %, später mit 66 ganz. 

Mit integrierter Finanzplanung werden Steuern optimiert, die Finanzierung im Alter gesichert und Sabine über Partnerrente und zusätzliche Absicherungen geschützt.

 

Säule 3a – Spielraum trotz Teilpensionierung

 

Wohneigentum (WEF) – nie isoliert betrachten

Gerade bei gemeinsamem Eigenheim im Konkubinat sind Eigentumsverhältnisse, Hypothek, Rückzahlung und Absicherung des Partners entscheidend.

 

Steuern und Finanzierung im Alter: nicht nur ein „Nebenthema“

Teilarbeit bedeutet: 

Im Konkubinat kann es kritisch werden, wenn:

Praxisbeispiel: 

Ein Konkubinatspaar reduziert schrittweise das Pensum und möchte gleichzeitig das Haus renovieren und PK-Kapital beziehen. 

Ohne Planung drohen höhere Steuern im Bezugsjahr, angespannte Liquidität und im Extremfall Diskussionen mit der Bank über die Tragbarkeit. Mit integrierter Planung lassen sich Bezugszeitpunkte, Renovation, Hypothek und Vorsorge sinnvoll aufeinander abstimmen.

Fehlender gesetzlicher Schutz: Ohne eigene Regelungen geht es nicht

Im Konkubinat gilt:

 Unverzichtbar sind deshalb:

 

Architektur der Teilpensionierung: Wo der Hebel wirklich liegt

Die Bausteine (AHV, PK, 3a, WEF, Steuern) sind für sich genommen meist nicht das Problem – kritisch sind Reihenfolge und Timing:

Eine professionelle Planung betrachtet immer:

Fazit & Einladung

Teilpensionierung im Konkubinat klingt nach „einfach weniger arbeiten“. In Wahrheit greift sie tief in Vorsorge, Steuern, Finanzierung und rechtliche Absicherung ein. Wer nur an einzelnen Stellschrauben dreht („Ich arbeite weniger und beziehe etwas Kapital“), riskiert:

Mein Ansatz: 

Ich unterstütze Unternehmer:innen und Konkubinatspaare mit integrierter Finanz- und Pensionsplanung, damit Vorsorge, Steuern, Vermögen, Immobilien und Nachfolge sauber zusammenspielen und Entscheidungen wie „Teilpensionierung“, „Rente oder Kapital“ und „Hypothek im Alter“ fundiert getroffen werden.

👉 Wenn Sie eine Teilpensionierung im Konkubinat planen – oder wissen möchten, wo in Ihrer Situation Risiken, Steuerfallen und Chancen liegen – lassen Sie uns darüber sprechen. 

👉 In einem unverbindlichen Erstgespräch (30–45 Minuten) klären wir, welche Fragen bei Ihnen auf dem Tisch liegen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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