Das Schweizer Krankenkassensystem einfach erklärt
Das Krankenkassensystem ist in zwei Bereiche aufgeteilt: die Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz)
und die Zusatzversicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Während die Grundversicherung dem Sozialversicherungsrecht untersteht und für alle Einwohner obligatorisch ist, ergänzen Zusatzversicherungen den Versicherungsschutz individuell nach den persönlichen Bedürfnissen.
Grundversicherung nach KVG
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab Geburt obligatorisch. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten einer Krankenkasse anschliessen. Erfolgt keine Anmeldung, kann die betroffene Person einer Krankenkasse zugewiesen werden. Die Prämien werden dabei rückwirkend ab dem Anmeldedatum bei der Gemeinde erhoben.
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Gründe dafür sind unter anderem der medizinische Fortschritt, die höhere Lebenserwartung sowie die wachsende Zahl medizinischer Leistungen. Um Personen mit tieferem Einkommen zu entlasten, gewähren die Kantone Prämienverbilligungen.
Leistungen der Grundversicherung müssen stets die sogenannten WZW-Kriterien erfüllen.
wirksam
zweckmässig
wirtschaftlich
Das bedeutet, dass die gewählte Behandlung medizinisch sinnvoll und gleichzeitig möglichst kosteneffizient sein muss.
Ein wesentlicher Grundsatz der Grundversicherung ist der Aufnahmezwang. Keine Krankenkasse darf einen Antragsteller aufgrund seines Alters, Geschlechts oder Gesundheitszustands ablehnen.
Versicherte können ihre Grundversicherung über die Franchise an die persönliche Situation anpassen. Personen mit hohen und regelmässigen Gesundheitskosten fahren in der Regel mit der minimalen Franchise von CHF 300 am besten. Wer hingegen nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, kann mit einer höheren Franchise oftmals massiv Prämien einsparen.
Da die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich geregelt sind, die Prämien jedoch erheblich variieren, lohnt sich ein Vergleich der Angebote. Krankenkassenvergleich Schweiz - FINA
Zusatzversicherung nach VVG
Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der Grundversicherung und bieten je nach Anbieter sehr unterschiedliche Deckungen.
Typische Leistungen sind beispielsweise:
Erweiterte Deckungen für Auslandaufenthalte
Freie Arzt- und Spezialisten Wahl
Beiträge an Alternativmedizin
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Brillen und Kontaktlinsen
Zahnstellungskorrekturen bei Kindern
Zusätzliche Leistungen bei Spitalaufenthalten
Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht bei Zusatzversicherungen kein Aufnahmezwang. Die Versicherer dürfen eine Gesundheitsprüfung durchführen und Anträge ablehnen oder mit Leistungsausschlüssen versehen.
Deshalb empfiehlt es sich, sinnvolle Zusatzversicherungen möglichst früh abzuschliessen. Leistungen und Prämien unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich.
Wichtige Kündigungsfristen
Wer seine Krankenkasse optimieren oder wechseln möchte, sollte die Kündigungsfristen frühzeitig beachten.
Die Grundversicherung muss in der Regel bis spätestens 30. November gekündigt werden.
Die Zusatzversicherung muss in der Regel bis spätestens 30. September gekündigt werden.
Eine frühzeitige Überprüfung der bestehenden Verträge schafft genügend Zeit, um geeignete Alternativen zu prüfen.
Das Schweizer Krankenkassensystem bietet vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Absicherung.
Während bei der Grundversicherung vor allem die Prämien im Fokus stehen, sind bei Zusatzversicherungen insbesondere die Leistungen und Vertragsbedingungen entscheidend.
Gerne berate ich Sie persönlich und unabhängig, damit Sie weder zu viel bezahlen noch auf wichtige Leistungen verzichten müssen.
michel.bloesch@fina.ch
031 970 38 80