Konkubinat ist keine „fast Ehe“
Veröffentlicht am 2026-03-31
Viele Paare leben im Konkubinat – und sind überzeugt: „Wir sind ja abgesichert, wir haben doch die Pensionskasse.“
Die Realität ist oft eine andere.
🔍 3 heikle Punkte bei Konkubinatspaaren:
Kein gesetzliches Erbrecht: Der Konkubinatspartner erbt ohne Testament nichts.
Todesfallkapital aus der Pensionskasse: Ohne saubere Begünstigtenordnung geht das Geld u. U. an andere – nicht an den Partner.
Steuern: Ehepartner und gesetzliche Erben werden steuerlich oft deutlich privilegiert, Konkubinatspartner nicht. Dies kann in vielen Kantonen zu schwerwiegenden finanziellen Überraschungen führen.
Gerade im Kanton Zürich kann das ebenfalls zu massiven Lücken führen – emotional wie finanziell.
✅ Sinnvolle Schritte:
Konkubinatsvertrag
Testament & Erbvertrag (Pflichtteile beachten)
BVG-Begünstigtenordnung in der Pensionskasse prüfen und aktualisieren
Patientenverfügung & Vorsorgeauftrag
Wer im Konkubinat lebt und Vermögen oder Pensionskassenguthaben hat, sollte seine Vorsorge proaktiv planen – nicht erst, wenn es zu spät ist.
👉 Haben Sie Ihre Situation bereits einmal ganzheitlich (Vorsorge, Erbrecht, Steuern) überprüfen lassen?