Die steuerliche Heiratsstrafe – Analyse eines umstrittenen Phänomens
Veröffentlicht am 2025-10-11 · von Braingroup AG
Seit Langem sorgt die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren und im Konkubinat lebenden Paaren in der Schweiz für Unbehagen. Gegner der sogenannten «Heiratsstrafe» betonen, dass die Ehe nicht durch finanzielle Nachteile entwertet werden dürfe. Sie fordern eine steuerliche Gleichbehandlung, um eine faire und neutrale Ausgangslage für alle Lebenskonstellationen zu schaffen. Der folgende Artikel erläutert, welche steuerlichen Auswirkungen eine allfällig neue Gesetzesgrundlage mit sich bringen würde.
Was steckt hinter dem Begriff «Heiratsstrafe»?
Der Begriff der «Heiratsstrafe» beschreibt das Phänomen, dass verheiratete Paare in der Schweiz im Vergleich zu im Konkubinat lebenden Paaren mit demselben Einkommen einer höheren Steuerbelastung ausgesetzt sind. Dies liegt grösstenteils am progressiven Steuersystem, bei welchem ein höheres Einkommen mit einem prozentual höheren Steuersatz veranlagt wird. Da die Einkommen von Ehepartnern für die Steuerberechnung kumuliert werden, kommen sie oft in eine höhere Steuerklasse als unverheiratete Paare, deren Einkommen einzeln besteuert werden.
In der Sommer-Session im Juni 2025 wurde die Vorlage zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» mit einer knappen Mehrheit vom National- und Ständerat angenommen. Es wird allgemein erwartet, dass ein Referendum ergriffen und das Stimmvolk das letzte Wort haben wird.
Was ändert sich bei einer Gesetzesanpassung?
Wird die «Heiratsstrafe» tatsächlich abgeschafft, erfolgt eine Individualbesteuerung. Hier wird jeder Partner – unabhängig vom Zivilstand – nach seinen individuellen Einkommen separat besteuert. Dies würde weitreichende finanzielle Konsequenzen mit sich bringen.
Folgen bei Ehepaaren: Je nach Verteilung der Individualeinkommen ändert sich die steuerliche Belastung. Stammt der Grossteil des Einkommens von einer Person, kann dies tendenziell sogar zu einer höheren Steuerbelastung führen. Begründung: Das Einkommen wird nun individuell und damit zu einem höheren Steuersatz versteuert, da der niedrigere Steuersatz für Verheiratete wegfällt. Dies wirkt sich besonders bei “Einverdiener-Ehepaaren” negativ aus, da sie künftig deutlich mehr Steuern zahlen würden. Sind die Einkommen hingegen ausgeglichen, führt die Individualbesteuerung in den meisten Fällen zu einer tieferen Steuerbelastung.
Folgen bei Konkubinat ohne Kinder: Die steuerliche Situation bleibt voraussichtlich unverändert, da beide Partner bereits jetzt individuell besteuert werden.
Folgen bei Konkubinat mit Kindern: Der Kinderabzug ändert sich mutmasslich von CHF 6'800 auf CHF 12'000 pro Kind. Dadurch würden die Steuern bei im Konkubinat lebenden Paaren tendenziell sinken.
Die finanziellen Folgen
In den folgenden Beispielen werden die Auswirkungen der «Heiratsstrafe» deutlich veranschaulicht. Im Fokus steht dabei die steuerliche Situation von verheirateten und unverheirateten Paaren im Hinblick auf die Bundessteuer, da eine Anpassung vorerst lediglich auf Bundesebene vorgesehen ist. Es ist jedoch anzunehmen, dass künftig auch kantonale und kommunale Steuergesetze in ähnlicher Weise angepasst werden. Solche Änderungen würden den Einfluss auf die gesamte Steuerbelastung noch spürbar verstärken.
Die aktuellen Zahlen wurden mit Omnium, der Finanzberatungssoftware der Braingroup AG, berechnet. Die neuen Zahlen wurden gemäss der Progressionstabelle des aktuellen Gesetzesentwurfs erstellt (Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/86239.pdf). Alle Zahlen sind in Schweizer Franken angegeben.
Familie mit 2 unterstützungspflichtigen Kindern:
| Verheiratet (Aktuell*) |
Verheiratet (Neu**) |
Differenz (Aktuell vs. Neu) |
|
|---|---|---|---|
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 0 |
1'035 | 2'524 | +1'489 |
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 120'000 |
10'997 | 5'048 | -5'949 |
| Nettoeinkommen Person 1: 90'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
1'786 | 616 | -1'170 |
| Nettoeinkommen Person 1: 60'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
455 | 0 | -455 |
Ehepartner ohne Kinder:
| Verheiratet (Aktuell*) |
Verheiratet (Neu**) |
Differenz (Aktuell vs. Neu) |
|
|---|---|---|---|
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 0 |
2'324 | 3'803 | +1'479 |
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 120'000 |
13'473 | 7'606 | -5'867 |
| Nettoeinkommen Person 1: 90'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
3'254 | 1'896 | -1'358 |
| Nettoeinkommen Person 1: 60'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
1'586 | 814 | -772 |
Konkubinat mit 2 unterstützungspflichtigen Kindern:
| Konkubinat (Aktuell*) |
Konkubinat (Neu**) |
Differenz (Aktuell vs. Neu) |
|
|---|---|---|---|
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 0 |
1'270 | 2'524 | +1'254 |
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 120'000 |
4'801 | 5'048 | +247 |
| Nettoeinkommen Person 1: 90'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
736 | 616 | -120 |
| Nettoeinkommen Person 1: 60'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
366 | 0 | -366 |
Konkubinat ohne Kinder:
| Konkubinat (Aktuell*) |
Konkubinat (Neu**) |
Differenz (Aktuell vs. Neu) |
|
|---|---|---|---|
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 0 |
3'779 | 3'803 | +24 |
| Nettoeinkommen Person 1: 120'000 Nettoeinkommen Person 2: 120'000 |
7'558 | 7'606 | +48 |
| Nettoeinkommen Person 1: 90'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
2'295 | 1'869 | -399 |
| Nettoeinkommen Person 1: 60'000 Nettoeinkommen Person 2: 60'000 |
1'128 | 814 | -314 |
*Abzüge aktuell: Berufskosten 3% Nettolohn, min. 2'000, max. 4'000 / Versicherungsprämien 3'700 + 700 pro Kind (1'800 pro Person im Konkubinat) / Kinderabzug 6'800 pro Kind / Zweitverdienerabzug 14'100 (nur Verheiratet)/ Verheirateten Abzug 2'800 (nur Verheiratet) / Reduktion Steuerbetrag pro Kind 263
**Abzüge neu: Berufskosten 3% Nettolohn, min. 2'000, max. 4'000 / Versicherungsprämien 1'800 pro Person + 700 pro Kind / Kinderabzug 12'000 pro Kind / Reduktion Steuerbetrag pro Kind 263 / Kinderabzüge werden hälftig pro Person zugewiesen
Auswirkungen auf die Finanzberatung
Eine allfällige Gesetzesanpassung hat weitreichende Konsequenzen für die Finanzplanung.
Neue Tarife, zusätzliche Abzugsmöglichkeiten und steuerliche Anpassungen erfordern ein erweitertes Fachwissen und bringen administrativen Mehraufwand mit sich.
Beratende müssen schnell und einfach die steuerlich optimalen Konstellationen für ihre Kundinnen und Kunden ermitteln können – z.B., wenn es um die Form der Lebenskonstellation (Heirat ja/nein) oder die Beurteilung der Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden geht.
Kundinnen und Kunden erwarten eine vollständige und verständliche Aufklärung über alle steuerlichen Auswirkungen.
Dank effizienter, den neuen Regelungen angepasster Tools lassen sich Unterschiede und Szenarien leicht visualisieren. Der gezielte Vergleich verschiedener Varianten ermöglicht es, aufzuzeigen, wie Steuerlast, Altersvorsorge, Erbschaftsplanung und weitere finanzielle Aspekte optimal gestaltet werden können. So entsteht eine ganzheitliche, vorausschauende Beratung, die den Kundinnen und Kunden langfristige finanzielle Klarheit und Sicherheit bietet.
Fazit: Die Abschaffung der Heiratsstrafe könnte die finanzielle Landschaft für viele Paare in der Schweiz grundlegend verändern. Indem Sie, als Finanzberaterin oder Finanzberater, sich frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen auseinandersetzen, können Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal auf diese potenziellen Änderungen vorbereiten.
Autoren: Markus Büchel, Co-Founder Braingroup AG und Daniel Volkart, Expert Product Manager Braingroup AG